Leibeigenschaft

Leibeigenschaft und Abgabe des 10.

Hessen

Im Großherzogtum Hessen wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft per Gesetz vom 25. Mai 1811 verordnet und zum 13. Juli 1813 rechtskräftig. Es wurde eine Entschädigungsleistung der ehemaligen Leibeigenen an die vormaligen Leibherren vorgesehen.[89]

Bayern

Im Königreich Bayern erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft 1783 und mit der Verfassung von 1808.

Frankreich

Hier wurde die Leibeigenschaft mit dem Beginn der Französischen Revolution 1789 endgültig abgeschafft. Zuvor war sie in der Domaine royal bereits 1779 aufgehoben worden.

Am längsten und am strengsten erhielt sich die Leibeigenschaft in Russland.

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